Tinnitus kann wegen seiner Beeinträchtigung des täglichen Lebens und damit verminderter Lebensqualität zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte(r) führen.
Tinnitus mit entsprechender psychischer Belastung ergibt im Allgemeinen etwa 30 bis 40% GdB, bei besonders schweren psychischen Beeinträchtigungen auch mehr.
Sonstige Krankheiten und Belastungen wie Hörverlust, Wirbelsäulen-/ Bandscheibenschäden, Diabetes, Koronarerkrankungen u.a. führen in Verbindung mit Tinnitus zu einer höheren Bewertung.
Auskünfte erteilen:
Die Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen der Bundesländer, der VdK, und andere Organisationen und Ämter.
Arbeitsgemeinschaft der Hauptfürsorgestellen: www.hauptfuersorgestellen.de/
z.B. die Hauptfürsorgestelle in Hildesheim: http://www.soziales.niedersachsen.de/
VdK im Internet: http://www.vdk.de
Die Deutsche Tinnitus-Liga, Wuppertal: http://www.tinnitus-liga.de